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Auflassung,  Vormerkung,  Notarander-Konto,   Baulastenverzeichnis,   Belastungsvollmacht,   Grundsteuer,  Einheitswert,  Grunderwerbssteuer,  Unbedenklichkeitsbescheinigung,  Vorkaufsrecht,  Grundbuch,  Immobilien-Kaufvertrag...

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...keine  Angst  vor unbekannten Begriffen! 

Meistens sind diese   einem  nur  unangenehm,  weil  man  sie   im allgemeinen, täglichen Sprachgebrauch,  einfach  nicht verwendet.  Kurz  erklärt,  ist  dann häufig  alles  ganz  einfach.  Wichtig!  Für den Immobilien-Verkauf oder -Erwerb müssen  Sie  die Bedeutung  nicht  kennen!    

Der Notar erklärt Ihnen im  Verlauf der  Eigentumsübertragung  ohnehin  alles  was Sie wissen müssen.  Verständlich und  für Käufer und Verkäufer   neutral.  Dazu ist der  Notar  verpflichtet!  Lesen  Sie nur,  was  Sie interessiert. 

  • Auflassung
  • Vormerkung
  • Notarander-Konto
  • Baulastenverzeichnis
  • Belastungsvollmacht
  • Grundsteuer
  • Einheitswert
  • Grunderwerbssteuer
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Vorkaufsrecht

    Vorkaufsrecht:

    Vorkaufsrecht - Mieter

    Grundsätzlich  hat der Mieter einer  Wohnung  ein Vorkaufsrecht, wenn die betroffene Mietwohnung  in eine  Eigentumswohnung  umgewandelt werden   soll. Da  Vorkaufsrechte im Grundbuch  eingetragen  sind,  kann  der Eigentümer  die Wohnung nicht  einfach an  einen Dritten  weiter  veräußern,  wenn dieser  diese  umgehend  selbst  nutzen  möchte.

    Vorkaufsrecht - Miterben

    Einem Miterben steht im Falle einer Veräußerung des Gemeinschaftseigentums (Erbengemeinschaft), ein Vorkaufsrecht zu.

    Vorkaufsrecht - Gemeinde/Stadt (Kommune)

    Zwecks Sicherung der kommunalen  Bauleitplanung,  steht  jeder  Kommune im  Falle  eines Grundstücks-/Immobilien-Verkaufs,  ein  Vorkaufsrecht  zu. Ohne Verzichtserklärung der Kommune (Negativattest), dürfen Grundbuchämter keine Änderungen im Grundbuch vornehmen,  auch dann nicht,  wenn das  allgemeine, kommunale  Vorkaufsrecht, wie üblich,  nicht  im  Grundbuch eingetragen  ist.

    Vorkaufsrecht - Land/Bund

    Hinsichtlich der  Planung  von  Landschafts- und Naturschutzgebieten,  Eisenbahnnetzen, Stromleitungstrassen,   Denkmalschutzbelangen und  vieles andere  mehr, stehen auch dem  Land  oder  Bund Vorkaufsrechte zu.

    Vorkaufsrecht

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