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Beurteilung  der  Ausstattungs-Kriterien

Gemäss der offiziellen Wertermittlungs-Richtlinien  WertE 96227018

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  • Fassade
  • Fenster
  • Dächer
  • Sanitär
  • Innenraum-Bekleidung der Nassräume
  • Innentüren
  • Heizung
  • Bodenbeläge
  • Elektro
  • Ermittlung der Gesamtbewertung

    Ermittlung der  Gesamtbewertung:

      Gewöhnlich liegen  die  Einstufungen der  einzelnen  Ausstattungsbereiche  im  gesamten Objekt dicht beieinander  und  es läßt sich  eine   Mehrheit  gleicher   Einstufungen  für  die  einzelnen Ausstattungen  erkennen. Diese bildet dann  die  Gesamtbewertung (z.B. “gehoben”).  

    Lässt  sich  eine solche Mehrheit aber  nicht erkennen,  da  z.B.  vier  der  Ausstattungsbereiche mit  “einfach” und  die  restlichen  fünf   mit   “gehoben”, einzuordnen sind,   ist es  sinnvoll,  den  Angebotspreis  entsprechend  zu  korrigieren. Nutzen  Sie dazu die Berechnung  unter  dem  Reiter  Korrektur Ausstattung/Lage

    Besondere Merkmale oder  Neuerungen  (z.B. eine neue Fensterfront im Wohnzimmer,  eine neue Dacheindeckung,  ein wertiger  Wintergarten  etc.)  korrigieren  Sie  mit einem Aufschlag   zum  berechneten  Angebotspreis.

    Altersuntypische (!)  Auffälligkeiten  negativer  Art*,  führen  zu einem  Abschlag.  Es gilt:

    Errechneter Angebotspreis +/- Auf- oder  Abschlag = neuer  Angebotspreis.

    *Typische  Alterungs-Erscheinungen  werden  bereits bei der  Immo-Bewertung mit dem Faktor “Alters-Korrektur”  berücksichtigt.

     

  • Korrektur Ausstattung/Lage
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